5. Juli 2017 4. Zivilsenat
Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der Zweckerreichung
...1919 BGB aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist. Zwar kann die Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB anders als die Nachlassverwaltung auch von Amts wegen angeordnet werden. Hier...
WM2017,1753REWIS RS 2017, 8532
5. Juli 2017 IV. Zivilsenat
...1919 BGB aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist. Zwar kann die Nachlasspflegschaft gemäß §1960 BGB anders als die Nachlassverwaltung auch von Amts wegen angeordnet werden. Hiera...
REWIS RS 2017, 8535
3. November 2014 2. Zivilsenat
...1919 BGB nicht, denn aus dieser Vorschrift kann nicht hergeleitet werden, dass auf die Aufhebung einer Nachlassverwaltung die verfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 2 FamFG keine Anwendu...
REWIS RS 2014, 1709
12. Januar 2017 15. Zivilsenat
...1919 BGB (i.V.m. § 1975 BGB). Für den Fall der Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag eines Gläubigers (§ 1981 Abs.2 BGB) folgt dies zwingend aus dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigke...
REWIS RS 2017, 17426
23. September 2009 V. Zivilsenat
...1919 BGB). Die Vergleichbarkeit bei-der Stellungen rechtfertigt es, das Amt des einstweiligen besonderen Vertreters ebenfalls mit der gerichtlichen Aufhebung der Vertreterbestellung als beendet anzuse...
REWIS RS 2009, 1545
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.