26. Januar 2018
...1841 BGB soll die Rechnung über den Ab - und Zugang des Vermögens Auskunft geben und mit Belegen versehen werde, soweit Belege erteilt zu werden pflegen. Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle d...
REWIS RS 2018, 14918
18. Juni 1997 16. Zivilsenat
...1841 BGB ). Für die Notwendigkeit persönlicher Vorsprachen bei Gericht ergeben sich keine Anhaltspunkte. Anhörungen des Betreuten, die im Rahmen der Überprüfung der Betreuung erforderlich sind, werden...
REWIS RS 1997, 499
17. Juni 1996 16. Zivilsenat
...1841 BGB) wird er grundsätzlich in schriftlicher Form nachkommen können. Es stellt daher für ihn keine unzumutbare Belastung dar, den erforderlich werdenden Schriftverkehr künftig mit dem Amtsgericht ...
REWIS RS 1996, 273
9. Dezember 2020 2. Zivilsenat
...1841 BGB soll die Rechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, über den Ab- und Zugang des Vermögens Auskunft geben und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, mit ...
REWIS RS 2020, 5905
9. Dezember 2022 5. Zivilsenat
Rücktrittsrecht bei einem Vertrag zugunsten Dritter im Falle von Leistungsstörungen im Deckungsverhältnis; Absehen von einer …
...1841 BGB Rechnung zu legen, die das Nachlassgericht zu prüfen hat (§ 1843 BGB). Zudem hat er auf Verlangen dem Nachlassgericht jederzeit Auskunft zu erteilen (§ 1839 BGB).17 (5) Dass da...
REWIS RS 2022, 8592MDR 2023, 281-282REWIS RS 2022, 8592NJW 2023, 1444REWIS RS 2022, 8592
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