13. November 2015 6. Senat für Familiensachen
...1836d BGB mittellos ist. 9Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2) muss K ihr aus der Opferentschädigungsrente angespartes Guthaben von rund 5.400,00 € nicht für die Vergütung ihres Vormundes einset...
REWIS RS 2015, 2336