7. Mai 2007 13. Zivilsenat
...1817 BGB ist nichts ersichtlich. Die hier in Rede stehende Überweisung stellt auch kein genehmigungsfreies Geschäft i.S. des § 1813 BGB dar. Insbesondere lag der Kontostand auf dem Girokonto deutlich ...
REWIS RS 2007, 3946