7. April 2017 15. Zivilsenat
...1806 BGB mündelsicher anzulegen. Die Vorschrift des § 1806 BGB gilt aber nicht im Hinblick auf eine bereits vom Erblasser vorgenommene und im Nachlass als solche bereits vorhandene Anlage. Auch wenn e...
REWIS RS 2017, 12630
7. Mai 2007 13. Zivilsenat
...1806 BGB angesehen werden können (vgl. zum Ganzen allgemein nur Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1813, Rdn. 4 und § 1806, Rdn. 7). 24Es ist weiter davon auszugehen, dass die danach hier erforderliche ...
REWIS RS 2007, 3946