25. Mai 2018
Die betreuungsrechtliche Genehmigung einer nicht mündelsicheren Geldanlage
...1806 BGB iVm mit § 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB der Grundsatz, dass der Betreuer mit dem Geldvermögen des Betroffenen wirtschaftlich umgehen müsse und das Geld nur insoweit anlegen dürfe, als es nicht zur...
REWIS RS 2018, 8630