27. November 2014 3. Strafsenat
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verhandlung über den Antrag eines Zeugen über den Ausschluss der Öffentlichkeit
...175 GVG) vor, dass über die Ausschließung der Öffentlichkeit stets in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln war. Die heutige Fassung, die die nicht öffentliche Verhandlung nur auf Antrag eines Bete...
NJW 2015, 1464REWIS RS 2014, 925
27. November 2014 3. Strafsenat
...175 GVG) vor, dass über die Aus-schließung der Öffentlichkeit stets in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln war. Die heutige Fassung, die die nicht öffentliche Verhandlung nur auf Antrag eines Bet...
REWIS RS 2014, 910
27. März 2013 III. Zivilsenat
...175 GVG hingewiesen, wonachsolchen Personender Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen versagt werdenkann, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen. Der Beschwerde-führe...
REWIS RS 2013, 7005
12. Dezember 2023 24. Senat
Verstoß gegen Öffentlichkeitsgrundsatz (verneint).
...175 GVG vorliegen, die dem Gericht zuzurechnen sind, insbesondere auf mangelnde Sorgfalt des Gerichts zurückzuführen sind, nicht dagegen bei Verstößen, die auf einem bloßen Versehen Dritter oder des n...
REWIS RS 2023, 8824
18. September 2012 7. Senat
Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung
...175 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ergebe sich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Juli 1974 VI C 34.73, Die öffentli...
REWIS RS 2012, 3153
31. Mai 2017
Überprüfung einer Sperrerklärung gegenüber dem Strafgericht
...175 GVG) kann.“ 9Die mit Schreiben vom 27. Juli 2016 erlassene Sperrerklärung wäre hiermit entsprechend modifiziert. Die Enttarnung der VPen müsse aufgrund der vorhandenen Gefährdungslage sowie der No...
REWIS RS 2017, 10123
16. Mai 2019 8. Senat
Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
...175 GVG sind entsprechend anzuwenden.7 Das Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung ist - trotz des „kann“ in § 52 Satz 2 ArbGG („kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für ...
REWIS RS 2019, 7220
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