5. März 1998 Einzelrichter
...173 StGB, 174 StGB, 177 StGB und 180 StGB). 202. 21Bei Bemessung des Schmerzensgelds hat das Gericht die Intensität und das Ausmaß der Handlungen der Beklagten und das Ausmaß der Schädigungen für die ...
REWIS RS 1998, 179