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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (17 Treffer)

Bundesgerichtshof: 1 StR 186/22

24. August 2022 1. Strafsenat

...173 GVG, § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO hinzuweisen. Aus diesen Normen ist zu schließen, dass allein das Urteil dem Anwendungsbereich des § 171b GVG entzogen ist; es ist mithin grundsätzlich vollständig in ...

REWIS RS 2022, 5445

Bundesgerichtshof: IV AR (VZ) 2/16

5. April 2017 IV. Zivilsenat

...173 GVG)-öffent-lich.Gerichtsentscheidungen unterliegen nicht der Geheimhaltung, so-weit nicht ausnahmsweise unabweisbare höhere Interessen die Unter-richtung der Allgemeinheit oder einer einzelnen Pe...

REWIS RS 2017, 12839

Bundesgerichtshof: IV AR (VZ) 2/16

5. April 2017 4. Zivilsenat

Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht


...173 GVG) - öffentlich. Gerichtsentscheidungen unterliegen nicht der Geheimhaltung, soweit nicht ausnahmsweise unabweisbare höhere Interessen die Unterrichtung der Allgemeinheit oder einer einzelnen Pe...

BUNDESGERICHTSHOF (BGH)GERICHTEPERSÖNLICHKEITSRECHTPRESSERICHTERPRESSEFREIHEITMUSTERFESTSTELLUNGSKLAGEAKTENEINSICHTAUSKUNFTSANSPRUCH

REWIS RS 2017, 12867

Bundesgerichtshof: 4 StR 623/11

21. Juni 2012 4. Strafsenat

Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit bzw. Widerruflichkeit einer …


...173 GVG lediglich für die Urteilsverkündung eine besondere Regelung, wonach die Verlesung der Urteilsformel stets öffentlich zu erfolgen hat und der Ausschluss der Öffentlichkeit während der Eröffnung...

REWIS RS 2012, 5343

Bundesgerichtshof: 4 StR 623/11

21. Juni 2012 4. Strafsenat

...173 GVG lediglich für die Urteilsverkündung eine besondere Regelung, wonach die Verlesung der Urteilsformel stets öffent-lich zu erfolgen hat und der Ausschluss der Öffentlichkeit während der Eröff-nu...

REWIS RS 2012, 5406

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-24 W 45/05

20. September 2005 24. Zivilsenat

...173 Abs. 1 GVG). Im schriftlichen Verfahren sind Urteile in einem nach § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu bestimmenden Termin zu verkünden. Abweichendes gilt nur für Anerkenntnis- und - wie hier - Versäumnisu...

REWIS RS 2005, 1749

Oberlandesgericht Hamm: 2 Ss OWi 828/08

7. Juli 2009 2. Strafsenat

...173 Abs. 1 GVG in der Zusammenschau mit dem Umkehrschluss aus § 173 Abs. 2 GVG, wonach für die Verkündung der Urteilsgründe die Öffentlichkeit nur durch besonderen Beschluss ausgeschlossen werden kann...

REWIS RS 2009, 2636

Bundesgerichtshof: 3 StR 437/14

27. November 2014 3. Strafsenat

Hauptverhandlung in Strafsachen: Verhandlung über den Antrag eines Zeugen über den Ausschluss der Öffentlichkeit


...173 GVG Anm. 5, der ausführt, dass "sogar einem Zeugen […] die Befugnis nicht versagt werden" könne, einen Antrag auf Ausschließung der Öffentlichkeit zu stellen).15 (2) In de...

NJW 2015, 1464REWIS RS 2014, 925

Bundesgerichtshof: 3 StR 437/14

27. November 2014 3. Strafsenat

...173 GVG Anm. 5, der ausführt, dass "sogar einem Zeugen der Öffentlichkeit zu stellen). (2) In den Materialien zu den später eingeführten Änderungen der inso-weit maßgeblichen Vorschriftendes Geri...

REWIS RS 2014, 910

Bundesverwaltungsgericht: 6 C 3.96

26. Februar 1997 6. Senat

Pflicht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Neutralitätspflicht


...173 GVG), geht aber über diesen - wie ausgeführt - hinaus. ...

REWIS RS 1997, 875

Bundesgerichtshof: V ZB 28/17

11. Januar 2018 5. Zivilsenat

Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Verwendung der Daten im Eurodac-Register; …


...173 GVG nicht behauptet. Es kann deshalb auch offenbleiben, ob er einen solchen Verfahrensverstoß des Amtsgerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren noch rügen könnte, obwohl er ihn im Beschwerdeverfahren ...

REWIS RS 2018, 15804

Bundesgerichtshof: IX AR (VZ) 1/19

25. März 2021 9. Zivilsenat

Insolvenzsache: Erteilung einer anonymisierter Abschrift einer Gerichtsentscheidung an nicht am Verfahren beteiligten Dritten


...173 GVG) eine weitere Grundlage der Publikationspflicht darstellt und maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Abwägung der Interessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017, aaO Rn. 16, 18), liegt dies...

REWIS RS 2021, 7463

Bundesfinanzhof: I R 39/11

13. Mai 2013 1. Senat

Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung - Kein Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke …


...173 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorschreibt, dass dies in jedem Fall zu erfolgen habe. Ungeachtet der Frage, ob das FG das Urteil im Streitfall tatsächlich nicht öffentlich verkündet ...

REWIS RS 2013, 5979

Oberlandesgericht Hamm: 4 UF 142/21

19. Februar 2024 4. Senat für Familiensachen

...173 GVG hergestellt worden ist. 111Soweit er dagegen die nachträgliche handschriftliche Änderung des verkündeten Beschlusses behauptet, liegt eine Behauptung ins Blaue hinein vor. Laut Protokoll wurde...

REWIS RS 2024, 1749

VGH München: 7 CE 23.666

15. Mai 2023 7. Senat

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren, presserechtlicher Auskunftsanspruch, Strafbefehl nach Absprache, Grundsatz der Selbstwiderlegung, Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen


...173 GVG), geht aber über diesen hinaus. Der Öffentlichkeitsgrundsatz des gerichtlichen Verfahrens sei demnach als zusätzliches weiteres Argument für eine Publikationspflicht zu verstehen und bedeute n...

REWIS RS 2023, 3311

VGH München: 7 CE 23.666

15. Mai 2023 7. Senat

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren, presserechtlicher Auskunftsanspruch, Strafbefehl nach Absprache, Grundsatz der Selbstwiderlegung, Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen


...173 GVG), geht aber über diesen hinaus. Der Öffentlichkeitsgrundsatz des gerichtlichen Verfahrens sei demnach als zusätzliches weiteres Argument für eine Publikationspflicht zu verstehen und bedeute n...

REWIS RS 2023, 2760

Oberlandesgericht Karlsruhe: 6 VA 89/18

30. Januar 2019

...173 GVG) - öffentlichen Inhalt gerichtlicher Entscheidungen Dritten - inhaltlich verständlich - unabhängig von einem berechtigten Interesse zugänglich zu machen, oh...

REWIS RS 2019, 10863

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