19. Dezember 2006 1. Senat für Familiensachen
...1685 BGB bestünde. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Umgangskontakte dem Wohl des Kindes abträglich seien. 11Wegen Verstoßes gegen den angeordneten Umgangskontakt hat das Amtsgericht Min...
REWIS RS 2006, 130
24. September 2002 1. Senat für Familiensachen
...1685 BGB bestünde. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Umgangskontakte dem Wohl des Kindes abträglich seien. 11Wegen Verstoßes gegen den angeordneten Umgangskontakt hat das Amtsgericht Min...
REWIS RS 2002, 1464
14. September 2002 1. Senat für Familiensachen
...1685 BGB bestünde. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Umgangskontakte dem Wohl des Kindes abträglich seien. 11Wegen Verstoßes gegen den angeordneten Umgangskontakt hat das Amtsgericht Min...
REWIS RS 2002, 1583
15. September 2009 11. Senat für Familiensachen
...1685 Abs. 1 BGB nicht vorliegen. Danach haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Dass der Umgang von K2 mit ihrer Großmutter, der Antragstellerin selbst...
REWIS RS 2009, 1741
27. Oktober 2006 10. Senat für Familiensachen
...1685 BGB (Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Auflage, Art. 21 EGBGB Rdz. 11 ff.). 70III. Elterliche Sorge 71Zu Unrecht begehrt die Antragstellerin die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ...
REWIS RS 2006, 1072