15. Mai 2003 IX. Zivilsenat
...1642 BGB für eigene Zwecke verwen-dete.- 4 -Bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten wäre der geltend ge-machte Schaden nicht eingetreten. Das Vormundschaftsgericht hat nach dermit Schreiben des B...
REWIS RS 2003, 3054
23. Oktober 1996 2. Zivilsenat
...1642 BGB nicht nur die Pflicht der Eltern, das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, sondern fordert auch, es nicht ...
REWIS RS 1996, 484
30. November 1998 14. Zivilsenat
...1642 BGB genehmigungsfrei und § 1811 BGB auch für den Ergänzungspfleger unanwendbar. 7Gegen diese Entscheidung richtet sich die weitere Beschwerde des Ergänzungspflegers, der geltend macht, das Landge...
REWIS RS 1998, 1064
27. April 1999 29. Zivilsenat
...1642 BGB (Anlage nach wirtschaftlichen Grundsätzen) und 1649 BGB (Verwendung der Einkünfte), widersprechende Umgang mit Kindesvermögen ist "Verwaltung" im Sinne des § 1698 BGB. Es liegt auf ...
REWIS RS 1999, 613
20. August 1991 5. Zivil - (Beschwerde - )Kammer
...1642 BGB („insbesondere“) ergibt, nur um Beispiele. § 2227 165BGB ist auch dazu bestimmt, einen Ersatz für das dem Geschäftsherrn 166zustehende Widerrufsrecht (§ 671 Abs. 1 BGB) zu 167gewähren . Es is...
REWIS RS 1991, 27
6. September 2006 5. Strafsenat
...1642 BGB) und Schenkungen aus dem Vermögen des Kindes grundsätzlich aus-geschlossen sind (§ 1641 BGB). Zu einer ordnungsgemäßen Anlageform gehört dabei auch, dass eine eindeutige Zuordnung des Vermöge...
REWIS RS 2006, 1964
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