22. Februar 2008 8. Senat für Familiensachen
...1626d BGB beschränkt. Neben dieser abschließenden Sonderregelung können jedenfalls die in den § 134 bis 139 BGB geregelten allgemeinen Wirksamkeitsbestimmungen für Rechtsgeschäfte keine Anwendung find...
REWIS RS 2008, 5365