19. April 2018
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Geburtsnamens
...1625 BGB Rn. 18) und das Namensänderungsrecht des § 3 Abs. 1 NamÄndG nicht dazu gedacht, vom Kläger als solche empfundene Defizite oder Mängel des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts auszugleichen ode...
REWIS RS 2018, 10470