16. Dezember 2015 XII. Zivilsenat
...1617b BGB Rn.22; jurisPK-BGB/Schwer [Stand: Oktober 2014] §1617b Rn.8; vgl. auch Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] §1617b Rn.8). Eine Sperrwirkung der vorangegangenen Einbenen-nung wird demgemäß in ...
REWIS RS 2015, 554
13. November 2019 12. Zivilsenat
Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für das erstgeborene Kind hinsichtlich der weiteren gemeinsamen …
...1617b BGB erworben hat.3. Wird die gemeinsame Sorge für ein Kind nachträglich begründet, entsteht für die Eltern das Neubestimmungsrecht nach § 1617b Abs. 1 BGB auch dann, wenn diesem Kind zuvor nach ...
MDR 2020, 171-173REWIS RS 2019, 1611