5. Februar 1999 11. Senat für Familiensachen
...1608 BGB). Da die Beklagte zu 1) zum Einkommen ihres Ehemanns nicht vorgetragen hat, ist ihr Vorbringen, mit dem sie den titulierten Unterhalt verteidigt, nicht schlüssig dargetan, denn es läßt sich...
REWIS RS 1999, 369