18. September 2012 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der Direktversicherung - Schadensersatz
...159 VVG (früher: § 166 VVG) der gesetzliche Normalfall ist -, kann er die bezugsberechtigte Person jederzeit ersetzen. Der Versicherte hat vorher lediglich eine Hoffnung auf die später fällig werdende...
ARBEITSRECHTBUNDESARBEITSGERICHT (BAG)INSOLVENZVERSICHERUNGEN
REWIS RS 2012, 3130
17. Januar 2012 3. Senat
Direktversicherung - eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht - Anspruch auf Herausgabe der Versicherungsleistungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus …
...159 VVG (früher: § 166 VVG) der gesetzliche Normalfall wäre - kein lediglich widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt. In einem solchen Fall erwirbt der als bezugsberechtigt bezeichnete Dritte das Recht ...
REWIS RS 2012, 10079
15. Juni 2010 3. Senat
...159 VVG (früher: § 166 VVG) der gesetzliche Normalfall ist - lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht im Versicherungsfall eingeräumt, kann er die bezugsberechtigte Person jederzeit ersetzen. Der Vers...
REWIS RS 2010, 5879
15. Juni 2010 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
...159 VVG (früher: § 166 VVG) der gesetzliche Normalfall ist - lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht im Versicherungsfall eingeräumt, kann er die bezugsberechtigte Person jederzeit ersetzen. Der Vers...
ARBEITSRECHTBUNDESARBEITSGERICHT (BAG)INSOLVENZRECHTVERSICHERUNGSRECHTALTERSVORSORGE
REWIS RS 2010, 5871
15. Juni 2010 3. Senat
...159 VVG (früher: § 166 VVG) der gesetzliche Normalfall ist - lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht im Versicherungsfall eingeräumt, kann er die bezugsberechtigte Person jederzeit ersetzen. Der Vers...
REWIS RS 2010, 5897