21. April 2009 4. Zivilsenat
...1569 BGB ist die Antragstellerin grundsätzlich gehalten, nach der Scheidung selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Die Parteien waren bis zur Trennung gerade einmal drei Jahre verheiratet. Vor der Ehes...
REWIS RS 2009, 3937
25. Januar 2011 1. Senat
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Auslegung des § 1578 …
...1569 ff. BGB näher ausgestaltet. Dabei hat er die Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten in § 1569 BGB a.F., dessen Unterhaltsbedarf in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Leistungsfähigkeit des Pflichtig...
EHEBUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG)FAMILIENRECHTUNTERHALTSCHEIDUNG
REWIS RS 2011, 10155
28. März 2008 10. Senat für Familiensachen
...1569 BGB unvereinbar kritisiert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer ...
REWIS RS 2008, 4776
28. Oktober 2008 10. Senat für Familiensachen
...1569 BGB unvereinbar kritisiert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer ...
REWIS RS 2008, 1172
4. November 2015 12. Zivilsenat
Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der „Unterhaltskette“ durch vorübergehende Arbeitslosigkeit
...1569 BGB) wider.15 Damit der Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt später weiter besteht, müssen dessen tatbestandsspezifische Voraussetzungen seit der Scheidung grundsätzlich...
NJW 2016, 153REWIS RS 2015, 2896
4. November 2015 XII. Zivilsenat
...1569 BGB) wider.Damit der Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt später weiter besteht, müssen dessentatbestandsspezifischeVoraussetzungen seitder Scheidung grundsätzlich ohne zeitliche Lücke...
REWIS RS 2015, 2880
26. September 2007 XII. Zivilsenat
...1569 BGB unvereinbar kriti-siert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer...
REWIS RS 2007, 1763
14. November 2006 4. Zivilsenat
...1569 BGB) in weit größerem Maße gilt als im Trennungsunterhaltsverfahren. Nach der Scheidung besteht die (nach)eheliche Solidarität nur noch in gelockertem Umfang, während in der Trennungsphase das S...
REWIS RS 2006, 840
26. September 2007 XII. Zivilsenat
...1569 BGB unvereinbar kriti-siert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer...
REWIS RS 2007, 1768
9. September 2009 8. Senat für Familiensachen
...1569 ff BGB, wobei sie sich im Wesentlichen mit § 1570 BGB auseinandersetzt. 7Der Kläger beantragt, die Berufung zurückzuweisen. 8Soweit das Amtsgericht infolge eines Rechenfehlers den Rückzahlungsa...
REWIS RS 2009, 1822
14. November 2007 XII. Zivilsenat
...1569 BGB unvereinbar kriti-siert. Vor allem in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch die Ehe keine nennenswerten beruflichen Nachteile erlitten hatte und die Ehe nicht von längerer...
REWIS RS 2007, 887
17. November 2005 7. Senat für Familiensachen
...1569 BGB) hält der Senat eine fünfjährige Unterhaltszahlung für angemessen, aber auch ausreichend und geboten. 32Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich B...
REWIS RS 2005, 761
3. Dezember 2019 Richterin am Amtsgericht
...1569 BGB nicht mehr eingefordert werden. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann auch vom Unterhaltsschuldner grundsätzlich die Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr verlangt werden. Im Falle überobli...
REWIS RS 2019, 859
12. März 2009 2. Senat für Familiensachen
...1569 BGB) gilt. Das hat im vorliegenden Fall zur Konsequenz, dass dem neuen Ehegatten des Klägers ein fiktives Einkommen im Geringverdienerbereich zuzurechnen ist, welches im Ergebnis zu einem Unterha...
REWIS RS 2009, 4541
29. Juni 2011 12. Zivilsenat
Vor der Unterhaltsrechtsreform vereinbarter Unterhaltsanspruch: Herabsetzung nach dem Eintritt des Unterhaltsberechtigten in das Rentenalter
...1569 BGB).33 Die von der Revision des Ehemanns angegriffenen Zeitpunkte, ab denen das Berufungsgericht eine unterhaltsrechtliche Eigenverantwortung der Ehefrau für den Erwerb eigener Ve...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)EHEFAMILIENRECHTBEFRISTUNGALTERSVORSORGEUNTERHALTSCHEIDUNG
REWIS RS 2011, 5321
29. Juni 2011 XII. Zivilsenat
...1569 BGB).Die von der Revision des Ehemanns angegriffenen Zeitpunkte, ab denen das Berufungsgericht eine unterhaltsrechtliche Eigenverantwortung der Ehefrau für den Erwerb eigener Versorgungsanwartsch...
REWIS RS 2011, 5316
21. Juni 2006 XII. Zivilsenat
...1569 BGB betont. Auch in solchen Fällen wäre es mit der Möglichkeit einer Begrenzung, Herabsetzung oder vollständigen Versagung des Unterhalts nicht vereinbar, wenn dem Unterhaltsberechtigten das von ...
REWIS RS 2006, 3036
10. November 2010 12. Zivilsenat
Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt; Bedarfsermittlung für den Unterhaltsberechtigten; Unterhaltsbefristung bei ehebedingten Nachteilen …
...1569 BGB) bedarf es vielmehr grundsätzlich keiner besonderen Vergünstigung, um den Unterhaltsberechtigten zur Deckung seines Lebensbedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit zu motivieren (Senatsurteil vom...
REWIS RS 2010, 1473
10. November 2010 XII. Zivilsenat
...1569 BGB) be-darf es vielmehr grundsätzlich keiner besonderen Vergünstigung, um den Un-terhaltsberechtigten zur Deckung seines Lebensbedarfs durch eigene Erwerbs-tätigkeit zu motivieren (Senatsurteil ...
REWIS RS 2010, 1509
18. Oktober 2022 12. Senat
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Verteilung einmaliger Unterhaltsabfindungen auf zwölf Beitragsmonate - Verfassungsmäßigkeit
...1569 BGB hat nach der Scheidung grundsätzlich jeder Ehegatte im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren selbst für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen; nur wenn ein Ehegatte dazu außerstande ist, kommt...
REWIS RS 2022, 6028
25. Oktober 2006 XII. Zivilsenat
...1569 BGB nicht vereinbar erscheinen ließen. Zum Zeit-punkt der Scheidung der Parteien sei die Klägerin 41 Jahre alt gewesen. Kinder seien aus der Ehe nicht hervorgegangen. Auch die Betreuung des Sohne...
REWIS RS 2006, 1181
23. November 2005 XII. Zivilsenat
...1569 BGB Ansprüche auf nachehelichen Ehegat-tenunterhalt ohnehin nur einem Ehegatten gewährt, der "nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen" kann. 31 Soweit die Rechtspre...
REWIS RS 2005, 687
17. Dezember 2008 XII. Zivilsenat
...1569, 1574 und 1578 b BGB er-gibt, will das Unterhaltsrecht den geschiedenen Ehegatten nicht besser stellen, als er während der Ehe stand oder aufgrund einer absehbaren Entwicklung oh-ne die Scheidung...
REWIS RS 2008, 168
28. Januar 2009 XII. Zivilsenat
...1569 BGB aus verschiedenen Gründen zu nachehelichen Unterhaltsansprü-chen führen können. Aus der nachehelichen Solidarität der geschiedenen Ehe-gatten folgt nicht nur die Pflicht zum Einsatz eines vor...
REWIS RS 2009, 5418
27. Mai 2009 XII. Zivilsenat
...1569 BGB treffenden unterhalts-41 - 16 - rechtlichen Eigenverantwortung gehalten war, ihre nicht ausreichend ertragrei-che selbständige Tätigkeit aufzugeben und sich statt dessen um eine nichtselb-stä...
REWIS RS 2009, 3337
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