15. November 2007 16. Zivilsenat
...155 ZVG). Daneben bleibt die Haftung des Schuldners, bzw. nach dessen Insolvenz, des Insolvenzverwalters bestehen. Der Wohnungseigentümer wird in Höhe der Leistungen des Zwangsverwalters von seiner Le...
REWIS RS 2007, 819