12. Januar 2016
Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum am Grundstück
...1450 Abs. 1 Satz 1 BGB nur gemeinschaftlich berechtigt, Rechtsstreitigkeiten zu führen, die sich hierauf beziehen (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1450 BGB Rdnr. 22). Die Klage wurd...
REWIS RS 2016, 17904