7. Oktober 2005 2. Strafsenat
...143 StPO zurückzunehmen, weil sich mit Rechtsanwalt C zwischenzeitlich ein Wahlverteidiger bestellt hat. 10Nach § 143 StPO führt die Bestellung eines Wahlverteidigers zwar grundsätzlich dazu, dass die...
REWIS RS 2005, 1425
24. August 2004 2. Strafsenat
...143 Rn 2; KK-Laufhütte, StPO, 5.A., § 143 Rn 3 je m.w.N.) . 11Derartiges war hier nach dem Gang des Verfahrens - entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers - sehr wohl zu befürchten : 12Der arbeit...
REWIS RS 2004, 1865
28. September 2022 2. Strafsenat
...143 a Rdn. 3; Krawczyk in BeckOK, StPO, Stand 01.07.2022, § 143 a Rdn. 1; zur alten Rechtslage (§ 143 StPO): SenE v. 06.03.2007, 2 Ws 79/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.10.2015, 1 Ws 535/15, juris; K...
REWIS RS 2022, 9813
15. Juli 2005 2. Strafsenat
...143 StPO. 11Eine Entpflichtung des Verteidigers ist - neben der in § 143 StPO genannten Fallgestaltung - aus wichtigem Grund auch dann zulässig, wenn eine grobe Pflichtverletzung des Verteidigers vor...
REWIS RS 2005, 2511
19. August 2009 2. Strafsenat
...143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistandes in Betracht kommen (BGH, B. v. 15.03.2001 – 3 StR 63/01 – bei Becker, NStZ-RR 2002, 104; Hilger in: Löw...
REWIS RS 2009, 2048
4. April 2002 2. Strafsenat
...143 Rn. 4, 5 m.w.N.) ist einhellig anerkannt, dass die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers in erweiterter Anwendung des § 143 StPO dann zulässig ist, wenn ein wichtiger Grund für diese ...
REWIS RS 2002, 3803
6. März 2007 2. Strafsenat
...143 StPO ist der Grundsatz zu entnehmen, dass der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger benötigt, wenn er – wie hier – bereits einen Wahlverteidiger hat (BGH NStZ 87,34). 13Eine Ausnahme kann gebote...
REWIS RS 2007, 4903
26. Juni 2014 2. Strafsenat
...143 StPO noch möglich war, ohne dass weitere Kosten verursacht worden wären. Denn am 05.06.2013 konnte weder eine Grundgebühr noch eine Verfahrensgebühr für die am 04.06.2014 beigeordneten Pflichtvert...
REWIS RS 2014, 9486
11. Februar 2008 2. Strafsenat
...143 Rdn. 2 m.w.N.; Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. § 143 Rdn. 3). So liegt der Fall hier. Die Beiordnung von Rechtsanwältin T ist bereits beantragt. 112. 12Es liegt auch kein wic...
REWIS RS 2008, 5656