3. September 2009 3. Zivilsenat
...1414 BGB noch mit dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB vergleichbar sei. 18Zu Recht weise die Beteiligte zu 2 darauf hin, dass zunächst die Gemeinschaftsgüter von dem Sondergut get...
REWIS RS 2009, 1871
19. April 2023 12. Zivilsenat
Notarkostensache: Geschäftswert bei der Beurkundung von güterrechtlichen Vereinbarungen
...1414 BGB) stellen sich, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat und auch die Rechtsbeschwerde nicht grundsätzlich in Zweifel zieht, als derartige Änderung des Güterstands dar (vgl. Korinte...
REWIS RS 2023, 2551
20. März 1996 2. Zivilsenat
...1414 BGB) war der Zugewinnausgleich nach den §§ 1372 ff BGB vorzunehmen. Über die Ausgleichsforderung können die Eheleute vor Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft von der gesetzlichen ...
REWIS RS 1996, 157
20. März 1996 2. Zivilsenat
...1414 BGB) war der Zugewinnausgleich nach den §§ 1372 ff BGB vorzunehmen. Über die Ausgleichsforderung können die Eheleute vor Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft von der gesetzlichen ...
REWIS RS 1996, 150
13. Oktober 2005 2. Senat für Familiensachen
...1414 BGB) gelebt haben. 5Eine Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Ehevertrages wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 und 2 BGB bzw. wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB oder Art. ...
REWIS RS 2005, 1343
9. November 2005 11. Senat für Familiensachen
...1414 BGB, zum anderen aber auch der Umstand, dass der -zeitlich unstreitig erst deutlich später erfolgte- Abschluss des Rentenversicherungsvertrages bei der I und die hierbei "erkauften" Ver...
REWIS RS 2005, 916
17. Mai 2006 XII. Zivilsenat
...1414 BGB. Nach § 1408 BGB seien vom Leitbild des Versor-gungsausgleichs abweichende Regelungen zuzulassen, die bis zu einem ent-schädigungslosen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen könnten. Ei...
REWIS RS 2006, 3471
15. Oktober 2003 2. Senat für Familiensachen
...1414 BGB zeigt - rechtlich bedenkenfrei. 26Soweit es den hier maßgeblichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs betrifft, ist dieser in erster Linie an der gesetzlichen Bestimmung des § 1408 BGB und ...
REWIS RS 2003, 1163
28. September 2005 XII. Zivilsenat
...1414 BGB. – 3. Zugewinnausgleich für die Vergangenheit Die Beteiligten haben am 7. Oktober 1996 die Ehe geschlossen. Für ei-nen von diesem Tage bis heute angefallenen Zugewinn vereinbaren die Beteilig...
REWIS RS 2005, 1597
29. November 2023 12. Zivilsenat
Statthaftigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags bzgl. der Wirksamkeit eines Ehevertrags; Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts; Wirkungen einer salvatorischen Klausel
...1414 BGB vom deutschen Recht gerade als Alternative zum gesetzlichen Güterstand vorgesehenen Gütertrennung aufgrund der salvatorischen Klausel grundsätzlich nicht entgegenstehen.III.27 ...
REWIS RS 2023, 9537
24. März 2006 7. Senat für Familiensachen
...1414 BGB, wie auch das andere Extrem, eine Gütergemeinschaft gem. § 1415 ff BGB, zu vereinbaren. Ebenso konnten sie nach den gesetzlichen Vorgaben den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinnge...
REWIS RS 2006, 4306
25. Mai 2005 XII. Zivilsenat
...1414 BGB). Diese Regelungen legen als gesetzliches Leitbild eine Ehe zugrunde, in der nur ein Ehegatte ein Erwerbseinkommen erzielt, während der andere unter Aufgabe eigener Erwerbstätigkeit die Famil...
REWIS RS 2005, 3440
28. November 2007 XII. Zivilsenat
...1414 BGB leben. – 2. Für den Fall der rechtskräftigen Scheidung unserer Ehe schließen wir hiermit die Durchführung des Versorgungsausgleichs aus. Auch bei - 3 - wesentlicher Veränderung der Verhältnis...
REWIS RS 2007, 597
31. Mai 2005 1. Senat für Familiensachen
...1414 BGB kraft Gesetzes eintritt, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausschließen oder aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns oder den Versorgungsausgleich ausschließen oder die Güterge...
REWIS RS 2005, 3363
27. Januar 2017 3. Senat für Familiensachen
...1414 BGB leben und heben deshalb den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für unsere Ehe auf. Bisher etwa entstandene Ansprüche auf Ausgleich des Zugewinns schließen wir für die Vergangenh...
REWIS RS 2017, 16505
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