14. Oktober 2014 2. Senat für Familiensachen
...1382 BGB liegen nicht vor. 69aa. 70Zwar kann der Antrag auf Stundung auch hinsichtlich einer bestrittenen Zugewinnausgleichsforderung gestellt werden, § 1382 Abs. 5 BGB, wobei das Gericht dann durch e...
REWIS RS 2014, 9006
8. September 2004 XII. Zivilsenat
...1382 BGB dem Ausgleichsverlangen der Ehefrau entgegenstehen. Sprick Wagenitz Fuchs Vézina Dose
REWIS RS 2004, 1764
16. Dezember 2008 4. Zivilsenat
...1382 BGB beantragt. 41Voraussetzung für eine Stundung ist zum Einen, dass aufgrund der gegenwärtigen Verhältnisse des Ausgleichspflichtigen eine sofortige Zahlung zur "Unzeit" erfolgen würd...
REWIS RS 2008, 178
14. Oktober 2003 1. Senat für Familiensachen
...1382 BGB zu stunden. Für eine grobe Unbilligkeit hat die Beklagte nichts vorgetragen. Eine Stundung kommt nicht in Betracht, weil die Beklagte, wie die voranstehende Berechnung zeigt, nicht nur über i...
REWIS RS 2003, 1205
14. Oktober 2003 1. Senat für Familiensachen
...1382 BGB zu stunden. Für eine grobe Unbilligkeit hat die Beklagte nichts vorgetragen. Eine Stundung kommt nicht in Betracht, weil die Beklagte, wie die voranstehende Berechnung zeigt, nicht nur über i...
REWIS RS 2003, 1200
6. Februar 2008 XII. Zivilsenat
...1382 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung vorsieht. Auf diese Weise kann der Schuldner etwa in die Lage versetzt werden, den Zuge-winnausgleich ra...
REWIS RS 2008, 5746
9. Februar 2011 12. Zivilsenat
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei Berücksichtigung des Unternehmerlohns und der Ertragssteuern sowie …
...1382 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung vorsieht. Auf diese Weise kann der Schuldner in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ratenwei...
REWIS RS 2011, 9605
9. Februar 2011 XII. Zivilsenat
...1382 BGB unter den dort genannten Voraussetzun-gen die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung vorsieht. Auf diese Weise kann der Schuldner in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ra-tenw...
REWIS RS 2011, 9606
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.