17. September 2014 12. Zivilsenat
Vermieterpfandrecht: Pflicht des Pfandgläubigers zur Herausgabe des durch eigenmächtige Fruchtziehung Erlangten
...1213 BGB). In dem Fall wird der Reinertrag der Nutzungen auf die geschuldete Leistung und, wenn Kosten und Zinsen zu entrichten sind, zunächst auf diese angerechnet (§ 1214 Abs. 1, 2 BGB). Eine solche...
REWIS RS 2014, 2895
17. September 2014 XII. Zivilsenat
...1213, 1214 Abs.2Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nut-zungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfand-schuldner nach den Vorschriften übe...
REWIS RS 2014, 2903