3. Juli 2002 IV. Zivilsenat
...1176BGB Rdn. 3; vgl. MchKomm/Eickmann, 3. Aufl. § 1176 BGB Rdn. 2).b) Die Beklagte war daher nicht gehalten, aus der Grundschuld IIINr. 8 vorzugehen, bei der sich nominaler und valutierender Grund-sch...
REWIS RS 2002, 2507
23. August 2019
Zins- und Nutzungsansprüche in Folge einer Zwangsversteigerung
...1176 BGB) davon nicht berührt; gegenüber den übrigen gleich- oder nachrangigen Hypothekengläubigern wird der Haftungsumfang des Grundstücks hinsichtlich des Grundpfandrechts nicht rechtlich erweitert,...
REWIS RS 2019, 4179