Aktenzeichen XII ZB 344/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.11.2011

Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern erworbenen Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung; Bestimmung der Bagatellgrenze; Behandlung zusätzlich erworbener Anrechte eines Ehegatten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung Ost; gebotener Ausgleich in Ansehung des Halbteilungsgrundsatzes

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