Aktenzeichen VI ZR 186/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2010

Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind unter Berücksichtigung der erkennbaren Begabungen und Fähigkeiten sowie der beruflichen bzw. schulischen Stellung der Eltern und Geschwister

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