Aktenzeichen 4 StR 138/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:050618B4STR138.18.0
RCN:
RCNZXWNVQMR2W6PEJ4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2018

Strafverfahren: „Offenkundiger Mangel“ der Verteidigung bei unterlassener Rechtsmittelbegründung durch den Pflichtverteidiger

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