Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.12.2013
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)
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