Aktenzeichen 5 Ni 11/11 (EP)

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZVYGMQRBFW846V4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Urteil vom 08.05.2013

Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren zum Herstellen einer Telekommunikationsverbindung zwischen zwei Personen“ (europäisches Patent) – zur Patentfähigkeit – zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln nicht bestimmen oder zumindest beeinflussen

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Verfahrensgang

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Az. 5 Ni 11/11 (EP)
Bundespatentgericht, 5 Ni 11/11 (EP), 08.05.2013.
Az. X ZR 111/13
Bundesgerichtshof, X ZR 111/13, 15.12.2015.
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