Aktenzeichen I ZR 147/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.03.2015

Markenrecht: Zulässigkeit der Nennung der Herstellermarke im Kaufangebot über ein durch Tuningmaßnahmen verändertes Fahrzeug; Anforderungen an die Angaben des Tuning-Unternehmens zu den vorgenommenen Umbauten - Tuning

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