Markenbeschwerdeverfahren – „Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß (Bildmarke)/ Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß Gemeinschaftsbildmarke) – zur Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – Benutzungslage muss durch präsente, glaubhafte Mittel belegt sein - Beibringungsgrundsatz
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