Aktenzeichen VIII ZR 134/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:150616UVIIIZR134.15.0
RCN:
RCNZSNC4R9F6QFSLKP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.06.2016

Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Sachmangelbegriff nach neuem Recht; Bestehen einer Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 134/15
Bundesgerichtshof, VIII ZR 134/15, 15.06.2016.
Az. 21 U 4559/14
OLG München, 21 U 4559/14, 13.05.2015.
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