Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Berlin - Angemessenheitsprüfung - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Ermittlung der abstrakten Angemessenheitswerte durch das Gericht - Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit angemessener Unterkünfte - keine Notwendigkeit der Beiladung des Landes Berlin
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