Aktenzeichen VI ZR 206/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:180522BVIIZR13.21.0
RCN:
RCNZQCPN4C6CPQAG3D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.05.2022

Arzthaftung: Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität grober Behandlungsfehler; Zurechnungszusammenhang unter Schutzzweckgesichtspunkten

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