Aktenzeichen VIII ZB 91/11

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RCNZQAESYKBJNV8V38

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.05.2012

Rechtsbeschwerdezulassung gegen eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung: Wirksamkeit der Zulassung durch den Einzelrichter; Klärung materiellrechtlicher Fragen im Kostenverfahren

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