Aktenzeichen 1 StR 6/13

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RCNZPZNSEAZJ22N6HP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.06.2013

Versuchte Steuerhinterziehung: Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe von Steuererklärungen nach Kündigung des Steuerberatermandats; unmittelbares Ansetzen eines nach Mandatskündigung abberufenen GmbH-Geschäftsführers

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