Aktenzeichen V ZB 72/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.10.2011

Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem Zurückschneiden einer Hecke; Überprüfbarkeit der nachgeholten Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts durch das Rechtsbeschwerdegericht; Pflicht des Berufungsgerichts zur Prüfung aller Zulassungsgründe

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