Aktenzeichen B 2 U 5/19 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U519R0
RCN:
RCNZMNAN7BKBMS82WC

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Bundessozialgericht: Urteil vom 23.06.2020

(Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Erlöschen der Geldleistungen gem § 59 S 2 SGB 1 - nicht anhängiges Verwaltungsverfahren im Zeitpunkt des Todes - Auslegung - Gesetzesmaterialien - Inhalt und Schranken des Erbrechts - Verhältnismäßigkeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - BK-Anzeigepflicht gem § 202 S 1 SGB 7 - Verfassungsmäßigkeit - informationelles Selbstbestimmungsrecht - Menschenwürde - Recht auf Leben - Recht auf körperliche Unversehrtheit - staatliche Schutzpflichten - Ärzte des Deutschen Mesotheliomregisters - arbeitsteiliges Zusammenwirken - Funktionseinheit - unverzügliche Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit der ärztlichen Meldepflichtverletzung - wesentliche Ursache - "gegen sich selbst" gerichtetes Handeln des Versicherten: Veranlassen der behandelnden Ärzte zur Unterlassung einer BK-Anzeige - sozialrechtlicher Nachteil des Rechtsnachfolgers)

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