Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei geltend gemachter Verteidigungsbeschränkung; Ablehnung von Beweisanträgen des Angeklagten zur Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens sowie eines Glaubwürdigkeitsgutachten zu einer Zeugenbekundung
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