Aktenzeichen III ZR 308/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:230616UIIIZR308.15.0
RCN:
RCNZF26KY9CC4AB4W6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2016

Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bei Vermittlung einer Eigentumswohnung unabhängig von der Existenz eines Anlageprospekts

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