Aktenzeichen 6 StR 426/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:250122B6STR426.21.0
RCN:
RCNZDSCSWQGDM6GM9V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.01.2022

Notwendige Begründung einer Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abrechnungsbetrug eines an einem "Medizinischen Versorgungszentrums" in der Rechtsform einer GmbH beteiligten Arztes

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