Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.05.2020
Stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung eines Parteiausschlusses (§ 10 Abs 4 PartG) unter Verkennung der insofern eingeschränkten Kontrolldichte staatlicher Gerichte verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot
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