Aktenzeichen 5 StR 251/12

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RCNZBMR69BRRGE8NBJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.08.2012

Revision in Strafsachen: Beruhen des Ersturteils auf der Anordnung des Selbstleseverfahrens für Beweisurkunden trotz Widerspruchs und unterbliebenem Gerichtsbeschluss

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