Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 16.06.2011
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher Freiheitsstrafe einstweilen auszusetzen - Folgenabwägung zwischen Vollstreckung des Strafrestes und vorübergehender Vollstreckungsaussetzung
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