Aktenzeichen 19 W (pat) 16/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZATC287PUCAXEAC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 19.02.2014

Patentbeschwerdeverfahren – „Elektrischer Winkelstecker“ – zur Voraussetzung eines Beschluss-Urdokuments bei der schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses der Patentabteilung in elektronisch geführten Akten – eine „qualifizierte Container-Signatur“ genügt nicht den Anforderungen an die Signatur eines elektronischen Beschluss-Urdokuments – zum Ersetzen der Unterschrift eines Mitglieds – Nachholung von fehlenden oder unwirksamen Signaturen nur innerhalb von fünf Monaten möglich – Unwirksamkeit der Zustellung eines dennoch als Ausfertigung erstellten Ausdrucks

Öffnen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.03.2013

Patentbeschwerdeverfahren – "Elektrischer Winkelstecker" – Anheimgabe des Beitritts der Präsidentin des DPMA wegen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung – zur Unterzeichnung und Ausfertigung eines von der Patentabteilung im Einspruchsverfahren als elektronisches Dokument erstellten Beschlusses

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 19 W (pat) 16/12
Bundespatentgericht, 19 W (pat) 16/12, 19.02.2014. Bundespatentgericht, 19 W (pat) 16/12, 18.03.2013.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.