Aktenzeichen I ZR 176/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:250620BIZR176.19.0
RCN:
RCNZADLS3G36FF8W4Q

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2023

Wettbewerbsverstoß durch Vorenthalten wesentlicher Informationen: Reichweite des Vorenthaltungsverbots; Verdeckung gesundheitsbezogener Warnhinweise bei Vorrätighalten von Zigarettenpackungen in einem Warenausgabeautomat; Vorliegen von "Abbildungen von Packungen" - Zigarettenausgabeautomat III

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 24.02.2022

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Tabakproduktrichtlinie: Darbieten von Tabakerzeugnissen über Warenausgabeautomaten ohne Sichtbarkeit der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen; Warenausgabeautomat als sonstiger Gegenstand zur Verdeckung i.S.d. Richtlinie - Zigarettenausgabeautomat II

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 25.06.2020

Vorabentscheidungsersuchen: Verdeckung der Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen durch Darbietung der Zigaretten in Warenausgabeautomaten; Warenausgabeautomat als "sonstiger Gegenstand" zur Verdeckung i.S.d. Richtlinie; verkleinerte Abbildung der Originalverpackung auf Warenausgabeautomat; genügende Kenntnisnahme der Warnhinweise vor Abschluss des Kaufvertrags - Zigarettenausgabeautomat

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 176/19
Bundesgerichtshof, I ZR 176/19, 26.10.2023. Bundesgerichtshof, I ZR 176/19, 24.02.2022. Bundesgerichtshof, I ZR 176/19, 25.06.2020.
Az. 29 U 2440/18
OLG München, 29 U 2440/18, 25.07.2019.
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