Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 49/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:020718UANWZ.BRFG.49.17.0
RCN:
RCNZ95HULJSZLMMFPP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.07.2018

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache wegen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tatbestandsvoraussetzung der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers; Einsatz als externer Datenschutzbeauftragter; Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes

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