Aktenzeichen AN 4 K 14.00983

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZ6JJ6W8XV8NH9JC

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VG Ansbach: Urteil vom 10.11.2015

Auflösende Bedingung, vorläufiger Verwaltungsakt, Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid, Umdeutung, Abwasseranlage, Rückforderung

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