Aktenzeichen VI ZR 261/09

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RCNZ4LHNZ2JVNJ3XT7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.07.2010

Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in derselben Angelegenheit bei Abmahnung mehrerer Schädiger wegen einer unrichtigen Presseberichterstattung in Printmedium und Internet sowohl für eine GmbH als auch deren Geschäftsführer

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