Aktenzeichen XII ZR 99/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:121218BXIIZR99.17.0
RCN:
RCNZ4FLQ48CX6MXR42

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.12.2018

Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

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